Firmen sind dazu verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu ernennen.
Für kleinere und mittlere Unternehmen lohnt es sich oft nicht, einen eigenen Mitarbeiter aus- und fortzubilden. Es ist günstiger, einen externen Brandschutzbeauftragten mit den Aufgaben zu beauftragen, welcher zusätzlich einen höheren Fach-Wissensstand und Erfahrung mit in den Betrieb bringt.
Auch bei einem Umbau, ist eine Begehung mit anschließender Beratung durch den externen Brandschutzbeauftragten zu empfehlen. Im Anschluss erhalten Sie einen ausführlichen Bericht zur Vorlage bei der Bauaufsicht / Feuerwehrbehörde.
Wir stellen Ihnen gerne einen externen Brandschutzbeauftragten im Kreis Schwäbisch Hall.