Erfüllen Sie alle Auflagen an den betrieblichen Brandschutz? Die Ausbildung von Brandschutzhelfern in einer ausreichenden Anzahl (i. d. R. ein Anteil von 5 % der Mitarbeiter) ist für Sie als Unternehmen Pflicht! Rechtsgrundlagen hierfür bieten:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Wir bieten Ihnen mit unseren Schulungen in Schwäbisch Hall und Umgebung die Möglichkeit, Brandschutzhelfer für Ihren Betrieb ausbilden zu lassen. Sie können sowohl einzelne Schulungsplätze bei Schulungen in Mainhardt als auch komplette Schulungen bei Ihnen vor Ort buchen.